Liebe PatientInnen!
Frau Dr. Nitschmann ist Wahlärztin d.h. sie kann nicht direkt mit der Krankenkasse bzw. über die e-card abrechnen.
Das Honorar für die Leistung ist somit sofort nach der Ordination in bar oder mit Bankomat zu begleichen.
Sie können das Honorar bei Ihrer Versicherung einreichen und erhalten den Kassenanteil zurück.
Die Differenz kann dann bei einer Zusatzversicherung, falls vorhanden, geltend gemacht werden.
Wahlarzthonorare
Alle Angaben in Euro. Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Gültig ab 17.1.2023